Generell haben Fluggäste bei Verspätungen Anspruch auf Teilerstattung des Flugpreises. Die Höhe der Entschädigung bei einer Flugverspätung richtet sich nach mehreren Faktoren. Diese sowie eventueller Anspruch auf zusätzliche Betreuungsleistungen erklärt dieser Leitfaden detailliert.
1. Entfernung des Flugziels und Entschädigungsanspruch
Als Flugverspätung mit Entschädigungsanspruch wird ein Zeitraum von drei Stunden und mehr definiert. Je weiter entfernt das Flugziel liegt, desto mehr Prozent auf den bezahlten Flugpreis werden von der Airline erstattet. Zusätzlich müssen die Angestellten der Airline ab zwei Stunden Verspätung Betreuungsleistungen anbieten. Dazu gehören kostenlose Speisen und Getränke und bei Verspätungen über Nacht Hotelunterbringungen bis zum Abflug oder Weiterflug am nächsten Morgen. Verzögert sich der Flugstart um fünf Stunden, muss der Ticketpreis vollständig zurückerstattet werden.
2. Voraussetzungen für eine Entschädigung bei Flugverspätung
Voraussetzung für einen Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung muss nicht automatisch ein nachgewiesenes Verschulden der Airline sein. Bereits Komplikationen im gesamten Flugplan des Startflughafens begründen den Anspruch. Dagegen gelten verschiedene Umstände unter dem Begriff »höhere Gewalt« nicht als zu verantworten. Doch es gibt Ausnahmen, die beispielsweise für Verspätungen bei Kambodscha-Reisen von Experten für Fluggastrechte oder Fachanwälte geklärt werden müssen. Unter anderem gehören dazu nicht kalkulierbare Extremwetter auf dem Flughafen und in der Luft oder ebenfalls nicht vorhersehbare Katastrophen am Startort oder Zielort der Flugreise.
3. Direktflug versus Etappenflug – Fluggastrechte bei Folgeverspätungen
Flugreisen nach Indochina bergen als Direktflug ein geringeres Verspätungspotenzial als solche mit einer oder mehreren Zwischenlandungen. Bei Etappenflügen genügt schon ein technischer Defekt, um die Fluggäste verspätet aus dem Flieger zu bringen. Der Anschlussflug kann dann schon in der Luft und somit verpasst sein. Ein Entschädigungsrecht besteht auch, wenn Fluggäste zum Umbuchen gezwungen sind, schlimmstenfalls zu einem höheren als dem eigentlichen Beförderungspreis. Mit einbezogen in einen Entschädigungsanspruch sind zum Beispiel verpasste Übernachtungen im Hotel in Indochina oder Transfertransporte (Fahrzeugverträge, Fährtickets), die bereits gebucht waren und wegen der Verspätung verpasst werden.
4. Ausmaß der Verspätung und Entschädigungshöhe
Für die Entschädigungshöhe wird vor allem die Flugdistanz als Maßstab gesetzt. Für die Länder Indochinas (Kambodscha, Laos und Vietnam) sind das wenigstens 9.100 Kilometer Luftlinie plus bis 2.000 Kilometer geflogene Flugroute. Zweiter Faktor ist das zeitliche Ausmaß der Verspätung. Anspruch auf Teilerstattung besteht ab drei Stunden. Faktor Drei ist das anzuwendende Recht, entweder nach EU-Recht oder den Rechtsvorschriften des indochinesischen Ziellandes. Allein deshalb wissen viele Fluggäste gar nicht, wie sie ihren Anspruch einfordern können. Besonders kompliziert kann sich dies bei Kombi-Reisen zwischen Laos, Kambodscha und Vietnam gestalten.
5. Ausschluss einer Entschädigung bei besonderen Umständen
Auf einen Fluglotsenstreik am Start- und/oder Zielflughafen haben Airlines keinen Einfluss. Dagegen werden Streiks des Personals der Airline so früh angekündigt, dass dem Fluganbieter eine pünktliche Lösung durch Alternativflüge zuzumuten ist. Besondere Umstände sind auch plötzliche Unwetter, begleitet von Blitzschlag oder Sichteinschränkungen. Gibt es zum Startzeitpunkt technische Probleme am Flieger, konnte die Airline eine Verspätung durchaus durch rechtzeitige Wartung oder Bereitstellen eines Ersatzfliegers verhindern.
Fazit:
Eine Entschädigung bei einer Flugverspätung auf Indochina-Reisen kann nachträglich von betroffenen Fluggästen verlangt werden. Airlines fechten Anspruchsstellungen häufig an. Deshalb ist es besser, Experten für Fluggastrechte oder Fachanwälte mit der Geltendmachung und Durchsetzung möglicher Ansprüche zu beauftragen.